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Allgemeine Geschäftsbedingungen Offerten Offerten,
die wir ohne Einsicht genauer Vorlagen und unvollständiger Manuskripte abgeben,
gelten als Richtofferten und sind nicht verbindlich. Preise
und Zahlungen Unsere
Preise verstehen sich rein netto. Die Fakturen sind 30 Tage nach
Rechnungsstellung fällig oder mit einem Skontoabzug von 2% innert 10 Tagen zu
bezahlen. Vorlagen Ihre Vorlagen
oder Filme beeinflussen direkt die Druckqualität. Schlechte Reinzeichnungen
oder Filme werden durch uns nach Wunsch überarbeitet und nach Aufwand
verrechnet. Für an uns übergebene Druckunterlagen (Originale, Datenträger,
Reinzeichnungen, Dias, Vorlagen, Fotos, Maquetten, etc.) können wir
ausdrücklich keinerlei Haftung übernehmen (Haftbarkeiten können vertraglich
[schriftlich] auf Kundenwunsch hin abgemacht werden). Fotolithos/Filme In der
Offerte als «Filme geliefert» bezeichnete Vorarbeiten beziehen sich auf
druckfertige gelieferte Filme (seitenrichtige Positivfilme, mit korrekten
Schnittzeichen, genügend Übergriff, siebdruckgerechten Rasterweiten- und winkelungen, etc.). Ergänzungen und/oder Änderungen
müssen separat fakturiert werden. Filmlagerung: 5 Jahre. Autorkorrekturen Autorkorrekturen
und vom Auftraggeber nach Fertigstellung der Vorarbeiten gewünschte
Änderungen sind gemäss Aufwand zu bezahlen (ebenso zusätzlich benötigte GzD). Gut
zum Druck Vor dem
Druck werden dem Kunden auf ausdrückliches Verlangen Korrekturabzüge oder
Blaupausen unterbreitet. Allfällig vorzunehmende Korrekturen sind deutlich
anzugeben. Die Papierqualität der Abzüge und Blaupausen ist nicht massgebend
für das Auflagen-material der betreffenden Druckarbeit. Datenträger Auf
Datenträgern gelieferte Vorlagen werden als definitiv und korrigiert
erachtet. Allfällige Änderungen und Korrekturen müssen nach Aufwand berrechnet werden. Drucklegung Die
Drucklegung aller uns übergebenen Unterlagen erfolgt unter der Voraussetzung,
dass der Besteller das Urheber- oder Reproduktionsrecht besitzt und die volle
Verantwortung für die Drucklegung übernimmt. Textildruck Textilien
sind bewegliche Druckartikel, dadurch ist eine exakte Positionierung des
Druckes nicht möglich. Beachten Sie unbedingt die Waschvorschriften und
verwenden Sie nur gewebeschonende Feinwaschmittel. Das Druckbild darf nicht
gebügelt werden. Lohndrucke Angeliefertes
Druckmaterial werden wir nach bestem Wissen und mit grösster Sorgfalt aber
auf Risiko des Kunden bedrucken. Wir haften in keinem Fall für eventuellen
Ausschuss. Bei Zweifel an der Ausführung verlangen Sie bitte ausdrücklich ein
Andruckmuster auf Ihre Rechnung. Haftung Unsere
Haftung für jegliche Art von Drucken beschränkt sich ausschliesslich auf den
Wert des Druckes. Liefermenge Mehr-
oder Minderlieferungen von 10% sind branchenüblich und müssen akzeptiert
werden. Verrechnet wird die Ihnen gelieferte Menge. Lieferung Ist
keine Frankolieferung vereinbart, erfolgt die
Lieferung der Druckarbeiten auf Gefahr des Bestellers. Allfällige, unterwegs
entstandenen Schäden müssen vor Annahme der Ware post- oder bahnamtlich
festgestellt werden, weil sonst ein Rückgriff auf die Transportanstalten
ausgeschlossen ist. Liefertermin Der
Liefertermin ist ein Richtwert. Aus Lieferverzögerungen entstehen Ihnen weder
Schaden-ersatzansprüche noch können Sie vom Vertrag zurücktreten oder Abzüge
geltend machen. Mängelrüge Reklamationen
sind spätestens innert fünf Tagen nach Empfang der Ware schriftlich
anzubringen, ansonsten die Ware als genehmigt gilt. Abweichungen in Farbe,
Gewicht und Glätte des Papiers, des Selbstklebers oder des übrigen
Druckmaterials sowie verfahrens-bedingte Abweichungen in den Nuancen der
Druckfarben gelten nicht als Mängel. Gerichtsstand
Erfüllungsort
und Gerichtstand ist für beide Parteien ist Stans, NW. Geschäftsbedingungen
per 17. Oktober 1995 |
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Bösch Siebdruck AG, Oberstmühle 3, 6370 Stans, Telefon 041 619 15 66, Telefax 041 619 15 86 | AGB |
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